1. Fischerkarte – Donau Rohrbach (ca. 38km)
Jahreskarte € 110.- /Monatskarte € 40.- /Wochenkarte € 30.-/Tageskarte € 15 .-
Fischerkarte Donau A(Strom km 2163 Aschach /Kraftwerk – Strom km 2201,7 Grenzbach
Engelhartszell – beide Donauufer
Bestimmungen:
3 Ruten mit je 1 Angel oder Blinker, Befischung nur vom Ufer aus, Lebend-Köderfisch verboten.
Fischereisaison: 1. Januar bis 31.Dezember
Nachtfischen vom 1. April bis 31. Mai verboten !
2. Fischerkarte – Donau – Landshaagerrecht u. Weideter Recht, Altarme u.Pesenbachvorfluter in der Gemeinde Feldkirchen/D.
Donau: Linkes Ufer vom Kraftwerk Aschach km 2163 bis zur unteren Gemeindegrenze Feldkirchen – km 2156,9.
Die obere Hälfte des Landshaager Grabens wurde zur Laichstätte erklärt – Fischen verboten.
Erlaubt:
- 3 Ruten mit je 1 Angel
- Toter Köderfisch
- Nachtfischen vom 1.Juni bis 31.März erlaubt
Verboten:
- Lebender Köderfisch
- der Fischfang von Booten sowie das Ausbringen von Ködern mit Booten aller Art !
- Nachtfischen vom 1.April bis 31.Mai
- Jahreskarte € 40.-
Tageskarte € 8.-
3. Fischerkarte – Ranna/Stausee od.Fließstrecke (Energie AG)
Stausee: Linksseitige Hälfte der Ranna von der Einmündung des Oster- oder Grenzbaches in Oberkappel bis zur Staumauer der Rannatalsperre sowie rechtsseitige Flußhälfte der Ranna von der ehemaligen Ratzesberger-Durchfahrt bis zur Staumauer der Rannatalsperre. Fischen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. 3 Angelruten. Fischen vom Boot und Bootfahren verboten!
Ranna-Fließstrecke: Von der Einmündung des Osterbaches von beiden Ufern aus bis zur Langmühle; Fischen nur mit der Fliege!
Tageskarte: € 15,–
Fischereisaison: 1. April bis 15. November
Bestimmungen Ranna Stausee (A):
Gerät: 3 Angelruten (davon max. 1 Stk. mit Hegene mit 3 Nymphen)
Beschränkungen: 3 Edelfische, davon 2 Zander pro Tag; maximal jedoch 10 Fische; Fischen von der Staumauer, vom Konzinger-Steg, vom Boot sowie Bootfahren verboten!
April u. Mai: Fischen mit sämtl. Gummiködern verboten
Anfüttern: Anfüttern ist nur in beschränktem Ausmaß, maximal jedoch 2 Liter pro Fischer und Tag, erlaubt.
Fische u. Schonmaße: Aalrutte 40 cm, Regenbogenforelle 28 cm, Wels 80 cm, Äsche 32 cm, Zander 50 cm, Bachforelle 28 cm, Schleie 25 cm, Bachsaibling 25 cm, Hecht 50 cm, Nase 35 cm, Karpfen 40 cm, Seesaibling 28 cm, Maräne 40cm, div. Weißfische (Brachse, Aitel, Rotauge, Rotfeder, Hasel, etc.)
Ranna-Fließstrecke (B):
Gerät: Fischen nur mit der Fliege (1 Fliegenrute)
Beschränkungen: 3 Edelfische pro Tag, maximal jedoch 10 Fische
Fische u. Schonmaße: Regenbogenforelle 28 cm, Äsche 32 cm, Bachforelle 28 cm, Bachsaibling 25 cm, Nase 35 cm, div. Weißfische (Brachse, Aitel, Rotauge, Rotfeder, Hasel, etc.)
4. Fischerkarte – Neufelden/Stausee od.Fließstrecke (Energie AG)
Von der Staumauer Neufelden flußaufwärts bis Haus Unterfeuchtenbach Nr. 13.
Die Ausübung der Fischerei von der Staumauer sowie vom Boot aus ist untersagt! 2 Angelruten.
Tageskarte: € 14,–
Fischereisaison: 1. April bis 15. November
5. Fischerkarte Engehartszell
(Jochenstein) v.Freibad Engelhartszell
Reviergrenze Strom km 2201.770 bis Reviergrenze Strom km 2206.080
Donauradweg !
Fischereisaison: 1. Januar bis 31.Dezember
6. Fischerkarte Feldkirchen Badesee I , II, und V
Tageskarte : Euro 20
Bestimmungen:
- Es darf mit max. 2 Ruten mit je einem Einzelhaken von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gefischt werden!
- Jeder Edelfisch muss sofort in das Fangverzeichniss eingetragen werden, wenn er gehältert und somit behalten wird !
- Gehälterte Fische dürfen nicht ausgetauscht oder zurückgesetzt werden !
Edelfische und Mindestfangmaße (gem.gesetzl.Bestimmungen)
Hecht, Zander, Wels, Armur, Karpfen, Schleie, Forellen
Entnahme pro Fischtag
- Max.10 Fische , davon 2 Edelfische (nur 1 Hecht u.1 Zander)
- Bei 2 gehälterten Edelfischen ist das weiterfischen verboten
Verboten ist :
- das hältern fremder Fische
- das Spinnfischen jeder Art vom 01.01 bis 30.06 des Jahres
- Zwillins bzw.Drillingshaken ausgenommen beim Spinnfischen
- das Fischputzen und Ausnehmen
- das Anfüttern
- ab 15 Oktober das Fischen auf Friedfische
- Forellen lt.gesetzl.Mindestmass dürfen nicht zurückgesetzt werden
7. u. 8. Fischerkarte Feldkirchen Badesee III und IV
- Jahreskarte Badesee III (Wasserskilift) Euro 140
- Jahreskarte Badesee IV (Surfsee) Euro 230
- Jahreskarte Badesee III und Badesee IV (Kombikarte) Euro 280
- Tageskarte Badesee III oder IV Euro 20
Bestimmungen:
- Angelzeiten: 1. Jänner bis 31. Dezember 0-24h. Nachtfischen im Monat Mai nicht erlaubt
- Angelgerät: max. 2 Angelruten mit je einem Einfachhaken, Drillinge nur zum Spinnfischen erlaubt. Spinnfischen
und/oder die Verwendung von Köderfischen ist in den Monaten Februar, März, April und Mai verboten!
Anfüttern ist verboten! Ebenso die Verwendung von Futterbooten und anderen Hilfsmittel! Futterkorb, Futterspirale,
udgl. sind erlaubt. Die Fischerei darf ausnahmslos nur vom Ufer ausgeübt werden! Die Angelruten dürfen nicht
unbeaufsichtigt sein!
- Entnahme: max. 8 Fische pro Tag- davon insgesamt nur 3 Fische folgender Arten: Karpfen, Hecht,
Zander, Forelle, Schleie – hiervon jedoch max. 2 Karpfen oder 2 Raubfische (Hecht/Zander). Grundeln unterliegen keiner
Entnahmebeschränkung. Pro Kalenderjahr max. 30 Karpfen, 10 Raubfische (Hecht/Zander). Karpfen über 70 cm müssen
sofort schonend zurückgesetzt werden. Gehälterte Fische gelten als entnommen, müssen sofort ins Fangverzeichnis
eingetragen werden und dürfen weder ausgetauscht, noch zurückgesetzt werden. Entnommene Fische dürfen
im Uferbereich nicht entschuppt und ausgenommen werden.
- Brittelmaße: Karpfen 40cm, Schleie 30cm. Für alle anderen Fischarten gelten die Mindestfangmaße
des OÖ. Fischereigesetzes.
- Fischen in den Biotopbereichen ausnahmslos verboten!
9 .Fischerkarte – Jahreslizenz INNUNG (Donau, Innbach, Aschach, Sporn)
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10 .Fischerkarte – Jahreslizenzen (Gutsverwaltung Ledebur)
- Donau süd-Innbach – Aschach Euro 210 (Bootfischen erlaubt)
- Donau nord+Altarme (Regattastrecke) Euro 160
- Donau nord Euro 40
- Altarme (Regattastrecke) Euro 130